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   OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.1983 - 9 C 33/82   

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https://dejure.org/1983,30511
OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.1983 - 9 C 33/82 (https://dejure.org/1983,30511)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.07.1983 - 9 C 33/82 (https://dejure.org/1983,30511)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. Juli 1983 - 9 C 33/82 (https://dejure.org/1983,30511)
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Volltextveröffentlichung

  • ArgeLandentwicklung

    Klagebefugnis der Gemeinde; Planfeststellung

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Papierfundstellen

  • RdL 1984, 162
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.1981 - 9 C 58/80
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.1983 - 9 C 33/82
    Aus § 37 Abs. 1 Satz 1 FlurbG wie auch allgemein aus dem Wesen einer rechtsstaatlichen Planung folgt, daß der Planungsträger der Flurbereinigung verpflichtet ist, die von der Planung berührten öffentlichen und gemeinschaftlichen Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 12. Mai 1981 - 9 C 58/80 - in RdL 1981, 241).

    Dieses Abwägungsgebot verleiht dem von der Planung betroffenen Rechtsträger ein subjektiv-öffentliches Recht auf eine gerechte Abwägung seiner rechtlich geschützten Belange mit entgegengesetzten anderen Belangen (BVerwGE 48, 56/66/; Urteil des erkennenden Senats vom 12. Mai 1981 a.a.O.).

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.1983 - 9 C 33/82
    Dieses Abwägungsgebot verleiht dem von der Planung betroffenen Rechtsträger ein subjektiv-öffentliches Recht auf eine gerechte Abwägung seiner rechtlich geschützten Belange mit entgegengesetzten anderen Belangen (BVerwGE 48, 56/66/; Urteil des erkennenden Senats vom 12. Mai 1981 a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.1982 - 9 G 7/81
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.1983 - 9 C 33/82
    Flurbereinigungsgericht Münster, Urteil vom 11.05.1982 - 9 G 7/81 Vgl. auch Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 05.09.1984 - 9 C 41/83 = RdL 1984, S. 290.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.09.1984 - 9 C 41/83
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.1983 - 9 C 33/82
    Flurbereinigungsgericht Münster, Urteil vom 11.05.1982 - 9 G 7/81 Vgl. auch Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 05.09.1984 - 9 C 41/83 = RdL 1984, S. 290.
  • BVerwG, 06.03.1986 - 5 C 36.82

    Anfechtbarkeit eines Wege- und Gewässerplans durch die in ihrer Planungs- bzw.

    Sie können daher diesen Plan als Verwaltungsakt selbständig und unmittelbar anfechten, wenn sie im Einzelfall insoweit eine Rechtsbeeinträchtigung geltend machen können (im Ergebnis ebenso OVG Koblenz, Urteile vom 5. Juli 1983 - 9 C 33/82 - <RdL 1984, 162/163> und 5. September 1984 - 9 C 41/83 - ; Hegele in Seehusen/Schwede, Flurbereinigungsgesetz, 4. Aufl. 1985, § 41 RdNr. 39).

    Ausschlaggebend dafür sind allein der Inhalt des Wege- und Gewässerplanes und die von ihm ausgehenden Rechtswirkungen (zutreffend OVG Koblenz, Urteil vom 5. Juli 1983, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.1982 - 9 G 7/81
    Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 05.07.1983 - 9 C 33/82, Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 06.03.1986 - 5 C 36.82 = BVerwGE 74, 84 = DÖV 1986 S. 744.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.12.1988 - 9 C 58/87
    Diese Interessen sind zum einen von dem Planungsträger der Flurbereinigung in die gemäß § 41 Abs. 1 und 4 FlurbG bei der Aufstellung und Änderung des Wege- und Gewässerplanes anzustellenden Abwägungen der widerstreitenden Interessen einzubeziehen und können andererseits bei fehlerhafter Planänderung, wie sie die Klägerin rügt, im Sinne von § 42 Abs. 2 VwGO zur Verletzung geschützter Rechte führen (vgl. dazu Urteil des Senats vom 05.07.1983, RdL 1984, 162).
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